Versorgungssicherheit und Klimaneutralität
Die EnDK bekennt sich zum Netto-Null-Ziel: Die Schweiz soll bis 2050 klimaneutral werden. Die Energieversorgungssicherheit muss dabei jederzeit gewährleistet sein.
Für eine sichere und klimaneutrale Energieversorgung
Netto-Null bis 2050
Der Klimawandel ist bereits weit fortgeschritten und auch die Schweiz ist davon stark betroffen. Der CO2-Ausstoss soll bis spätestens 2050 auf netto Null reduziert werden , wie dies in der Energiestrategie 2050 vorgesehen und mit dem Klima- und Innovationsgesetz seit dem 1. Januar 2025 auch gesetzlich verankert is t. Es gilt die CO2-Emissionen rasch und umfassend zu vermindern. Emissionen, die nicht vermieden werden können, müssen kompensiert werden, indem Kohlenstoff abgeschieden und langfristig in Senken gespeichert wird. Die Kantone sorgen dafür, dass der Energieverbrauch im Gebäudesektor möglichst gering ist.

Zügiger Ausbau der erneuerbaren Energien
Nicht nur zur Erreichung der Klimaneutralität, sondern auch zur Stärkung der Versorgungssicherheit braucht es einen Ausbau der inländischem Stromproduktion. Aufgrund der zunehmenden Elektrifizierung von Gebäuden, Verkehr und Industrie im Zuge der Klimapolitik sowie der näher rückenden Abschaltung der bestehenden Kernkraftwerke muss der Ausbau der inländischen Stromproduktion rasch vorangetrieben werden. Der Ausbau der einheimischen, erneuerbaren Energien hat für die EnDK erste Priorität.
Fokus auf das Winterhalbjahr
Im Winter wird in der Schweiz weniger Strom produziert als verbraucht. Die Schweiz ist deshalb im Winterhalbjahr auf Stromimporte angewiesen. Insbesondere angesichts des zunehmenden Anteils von Photovoltaik im Strommix, der Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke und der Elektrifizierung der Wärmeversorgung wird sich dieser Effekt verstärken. Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, muss aber auch künftig im Winterhalbjahr eine angemessene inländische Stromproduktion verfügbar und abrufbar sein. Allfällig benötigte Backup-Kapazitäten wie Gaskraftwerke müssen CO2-neutral betrieben werden oder als Übergangslösung mindestens ihre CO2-Emissionen kompensieren.
Zusammenspiel von Rahmenbedingungen für eine sichere Energieversorgung
Um den nötigen, diversifizierten Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen, braucht es entsprechende Rahmenbedingungen. Erneuerbare Energieproduktionsanlagen und leistungsfähige Netze müssen effizient geplant und effektiv bewilligt werden können. Zudem gilt es den Weiterbetrieb der Bestandsanlagen zu sichern. Die Importfähigkeit der Schweiz im Energiebereich muss durch eine geregelte Zusammenarbeitüber die Landesgrenzen hinweg abgesichert werden.
Stromabkommen als wesentlicher Baustein
Die Schweiz ist eng in das europäische Stromsystem eingebunden und steht in einem stetigen und für die Versorgung der Schweiz essenziellen Stromaustausch mit den Nachbarländern. Um diesen rechtlich abzusichern, braucht es ein geregeltes Verhältnis mit der EU im Energiebereich. Das Stromabkommen stellt sicher, dass der grenzüberschreitende Handel effizient funktioniert, die Netzstabilität gestärkt und unsere Stromversorgung damit sicherer ist.
Dokumente
20.12.2024: Medienmitteilung zum Abschluss der Verhandlungen über das Stromabkommen
30.09.2024: Stellungnahme zur Beschleunigung der Verfahren für die Stromnetze (EleG)
02.05.2022: Stellungnahme zum Beschleunigungserlass für erneuerbare Energien (EnG)