Planungs- und Bewilligungsverfahren
Die EnDK setzt sich für einen zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien ein. Dazu muss die Interessenabwägung vermehrt zu Gunsten der erneuerbaren Energien ausfallen. Die EnDK unterstützt die Einführung effizienter Planungs- und Bewilligungsverfahren für erneuerbare Energieprojekte.
Ein zügiger Ausbau braucht effiziente Verfahren
Hürden für den notwendigen Ausbau der erneuerbaren Energien
Um das Netto-Null-Ziel zu erreichen und gleichzeitig die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, muss die Stromproduktion in der Schweiz zügig ausgebaut werden. Aufgrund der technologischen Verfügbarkeit ist dies nur mit erneuerbaren Energien wie Wasserkraft, Sonnen- und Windenergie oder Biomasse möglich. In der Realität verzögern sich viele dieser Projekte aber aus Gründen des Landschafts-, Biodiversitäts-, Denkmalschutzes, der Raumplanung oder des bäuerlichen Bodenrechts oder werden gar verhindert.

Neue Balance in der Güterabwägung
Der langfristige Beitrag erneuerbarer Energien zum Klimaschutz und zum Schutz der Umwelt und der Biodiversität wird bislang nicht genügend berücksichtigt. Der Ausbau der erneuerbaren Energieproduktion substituiert umweltschädliche Systeme und ist deshalb auch ein Fortschritt für Umwelt und Biodiversität, insbesondere durch die Verminderung der Klimaerwärmung. Die Güterabwägung zwischen dem Schutz der Umwelt und den Vorteilen der Erzeugung erneuerbarer Energien, aber auch die Abwägung zwischen verschiedenen Schutzinteressen, muss daher neu ausbalanciert werden. Aus dem Stromgesetz, das 2025 in Kraft getreten ist, sind erste Fortschritte zu erwarten.
Mehr Tempo bei der Bewilligung
Heute sind die Verfahren für die Planung und Bewilligung von Anlagen zur Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien langwierig und dauert nicht selten 10 und mehr Jahre. In diesem Tempo wird es schwierig, den Ausbau der erneuerbaren Energien rechtzeitig zu bewerkstelligen. Die EnDK setzt sich daher für den sogenannten Beschleunigungserlass ein, der die Einführung von konzentrierten Bewilligungsverfahren und kürzeren Beschwerdeverfahren für den Ausbau der erneuerbaren Energieproduktion vorsieht. Solche Massnahmen braucht es aber auch für die Stromnetze, damit diese gleichzeitig mit der Produktion ausgebaut werden.
Die Kantone machen vorwärts
Die Planungs- und Bewilligungsverfahren für Produktionsanlagen aus erneuerbaren Energien liegen in der Zuständigkeit der Kantone. Viele Kantone sind daran, in ihren Richtplänen Eignungsgebiete für die erneuerbaren Energien festzulegen. Mehrere Kantone wenden neu auch konzentrierte Verfahren für die Bewilligung von Energieproduktionsanlagen an. So tragen die Kantone konkret dazu bei, den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben.
Dokumente
25.02.2025: Stellungnahme zur Beschleunigung beim Aus- und Umbau der Stromnetze (VPeA)
30.09.2024: Stellungnahme zur Beschleunigung der Verfahren für die Stromnetze (EleG)
02.05.2022: Stellungnahme zum Beschleunigungserlass für erneuerbare Energien (EnG)