Heute hat der Bundesrat die Botschaft zum Entlastungspaket 27 verabschiedet. Er schlägt vor, die Fördermittel für Sanierungsmassnahmen im Gebäudebereich um mehr als die Hälfte zu kürzen. Für die Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) ist das inakzeptabel. Das Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen leistet seit 2010 einen wichtigen Beitrag zum Erfolg der Energie- und Klimapolitik. Diese Erfolge dürfen nicht aufs Spiel gesetzt werden. Die grundsätzliche Weiterführung eines gemeinsamen Förderprogramms begrüsst die EnDK hingegen ausdrücklich.
Bereits Anfangs 2025 hat der Bundesrat in der Vernehmlassung vorgeschlagen, das Gebäudeprogramm – seit 2010 das gemeinsame Förderprogramm von Bund und Kantonen, finanziert aus den Einnahmen der CO2-Lenkungsabgabe und den kantonalen Haushalten – zu beenden. Die Mittel aus der CO2-Abgabe sollen stattdessen in das Impuls- und das Innovationsprogramm des Bundes fliessen, die vor Kurzem mit dem Klima- und Innovationsgesetz eingeführt wurden. Mit der nun verabschiedeten Botschaft korrigiert der Bundesrat seinen ursprünglichen Vorschlag: Zwar soll das Gebäudeprogramm weiterhin gestrichen werden, gleichzeitig soll jedoch ein neues gemeinsames Förderprogramm entstehen. Damit trägt der Bundesrat den in der Bundesverfassung verankerten Kompetenzen der Kantone im Gebäudesektor Rechnung.
Unverändert hält der Bundesrat aber an den geplanten Kürzungen fest: Durch die Streichung des Gebäudeprogramms und die damit verbundene Finanzierung des Innovationsprogramms des Bundes und des neuen gemeinsamen Förderprogramms im Gebäudesektor über die Einnahmen der CO2-Lenkungsabgabe soll der Bundeshaushalt um 400 Millionen Franken entlastet werden. Damit würden die zur Verfügung stehenden Fördermittel für Sanierungsmassnahmen im Gebäudebereich um ganze 60% reduziert werden.
Die EnDK lehnt einen solch massiven Abbau entschieden ab. Durch die Unterstützung energetischer Sanierungen, die Reduktion der CO2-Emissionen und den vermehrten Ersatz fossiler Heizungen durch erneuerbare Systeme trägt das bisherige Gebäudeprogramm seit 2010 wesentlich zum Erfolg der Energie- und Klimapolitik bei. Eine massive Reduktion der zur Verfügung stehenden Fördermittel würde unweigerlich zu einer tieferen Sanierungsrate und zu einem Rückschritt beim Umbau des Energiesystems führen.
Um eine sinnvolle und wirksame Gebäudepolitik fortführen zu können, die auch die verfas-sungsmässigen Zuständigkeiten respektiert, fordert die EnDK Korrekturen am Vorschlag des Bundesrates: Die bestehenden Fördermassnahmen des Gebäude- und des Impulsprogramms sollen überprüft, priorisiert und im neuen gemeinsamen Förderprogramm von Bund und Kantonen gebündelt werden. Um Mitnahmeeffekte zu vermeiden, ist das neue Programm gezielt auf unwirtschaftliche Massnahmen sowie solche mit hohen Anfangsinvestitionen auszurichten. Wesentlich ist, dass Bund und Kantone die künftigen Fördermassnahmen gemeinsam gestalten und die Kantone über deren Umsetzung eigenständig bestimmen.
Nur so lässt sich den Eigenheiten des Gebäudeparks in den einzelnen Kantonen angemessen Rechnung tragen. Trotz solchen Optimierungen ist ein Mindestvolumen an Fördermitteln unerlässlich. Die Kantone fordern deshalb, dass die Einsparungen auf höchstens 200 Millionen Franken beschränkt werden. Diese von der EnDK vorgeschlagene Konsolidierung trägt nicht nur zur Entlastung des Bundeshaushalts bei, sondern sichert zugleich die Energiewende im Gebäudebereich wirksam ab.