Eidgenössische Räte verabschieden Beschleunigungserlass für erneuerbare Energien

Die Eidgenössischen Räte haben heute mit überaus deutlicher Mehrheit den Beschleunigungserlass verabschiedet, mit welchem die Planungs- und Bewilligungsverfahren für Wasserkraft-, Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse gestrafft werden sollen. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die Stromversorgungssicherheit unseres Landes durch einen zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien zu stärken.

Die EnDK hat den Beschleunigungserlass deshalb stets unterstützt und begrüsst, dass die Vorlage nun eine breite politische Unterstützung erhalten hat.

Der Beschleunigungserlass bringt insbesondere folgende Neuerungen:

  • Verzicht auf projektbezogene Festsetzung von Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse in Eignungsgebieten im Richtplan;
  • Verzicht auf Richtplangrundlage für kleinere Wasserkraftwerke und auf Nutzungsplanung bei Wasserkraftwerken inkl. Erschliessungsanlagen.
  • Verzicht auf die Festsetzung von Planungsgebieten bei Stromnetzvorhaben der Netzebene 1;
  • Einführung eines konzentrierten Plangenehmigungsverfahrens auf kantonaler Ebene für Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse;
  • Erforderliche Zustimmung der Standortgemeinden im konzentrierten Plangenehmigungsverfahren, soweit das kantonale Recht nichts anderes bestimmt;
  • Verkürzung und Beschleunigung des Rechtsmittelwegs für Wasser-, Solar- und Windenergieanlagen von nationalem Interesse;
  • Ausschluss der Möglichkeit, Beschwerden von Organisationen zu den 16 Wasserkraftprojekten vor Bundesgericht weiterzuziehen;
  • Flexibilisierung der Umsetzung von Ausgleichsmassnahmen bei den 16 Wasserkraftprojekten.