Windenergie
Für die Gewährleistung einer sicheren Stromversorgung und die schrittweise Dekarbonisierung des Energiesystems setzt sich die EnDK für einen raschen und substanziellen Ausbau der inländischen erneuerbaren Stromproduktion ein. Dazu gehört insbesondere auch die Windenergie. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zu einer sicheren, klimafreundlichen und volkswirtschaftlich tragbaren Stromversorgung.
Ein unverzichtbarer Beitrag zur Versorgungssicherheit im Winter
Windstrom liefert Energie, wenn sie besonders benötigt wird
Gerade im Winterhalbjahr entfaltet die Windenergie ihre besondere Stärke. Während in der kalten und dunklen Jahreszeit der Stromverbrauch ansteigt und die Produktion aus Photovoltaik zurückgeht, liefern Windkraftanlagen überdurchschnittlich viel Strom. Rund zwei Drittel ihrer Jahresproduktion fallen in den Wintermonaten an. Damit ergänzt die Windenergie die Wasserkraft und insbesondere die Solarenergie optimal und trägt dazu bei, die Versorgungslücke im Winter zu verringern sowie die Abhängigkeit von Stromimporten zu reduzieren.
Das Potenzial der Windenergie in der Schweiz ist beträchtlich. Das Bundesamt für Energie (BFE) schätzte in einer Studie aus dem Jahr 2022 das nachhaltige Windenergiepotenzial auf rund 29,5 TWh pro Jahr, davon etwa 19 TWh im Winterhalbjahr. Demgegenüber sieht die Energieverordnung bis 2030 eine Windstromproduktion von 2,3 TWh vor. Zum Vergleich: Im Jahr 2025 lag die Produktion bei rund 0,16 TWh. Es gilt, dieses Potenzial zu erschliessen und für die Versorgungssicherheit der Schweiz nutzbar zu machen.
Die Kantone schaffen die planerischen Voraussetzungen
Die Zuständigkeit für Planungs- und Baufragen liegt bei den Kantonen. Diese haben in den vergangenen Jahren grosse Anstrengungen unternommen, geeignete Standorte für die Windenergie zu identifizieren und planerisch zu sichern. Die grosse Mehrheit der Kantone hat bereits Windenergiegebiete in ihren Richtplänen festgelegt und damit die Voraussetzungen geschaffen, um die vom Volk beschlossene Energiepolitik umzusetzen.
Mitwirkung und Interessenabwägung sind sichergestellt
Gleichzeitig legen die Kantone grossen Wert auf die Mitwirkung der Gemeinden und der betroffenen Bevölkerung. Die bestehenden Verfahren gewährleisten, dass kommunale Interessen und lokale Anliegen frühzeitig in die Planung einfliessen. Zudem sind Natur-, Wald- und Landschaftsschutz bereits heute umfassend gesetzlich verankert. Windenergieprojekte werden nur nach einer sorgfältigen Interessenabwägung zwischen Energieproduktion und Schutzanliegen realisiert.
Vor diesem Hintergrund lehnt die EnDK die beiden Anti-Wind-Volksinitiativen ab. Sie würden zusätzliche Hürden schaffen, Verfahren verlängern und die Umsetzung von Windenergieprojekten erheblich erschweren. Damit würden sie den Ausbau einer für die Winterversorgung besonders wichtigen erneuerbaren Energiequelle bremsen und die Bestrebungen von Bund und Kantonen zur Stärkung der Versorgungssicherheit schwächen.
Versorgungssicherheit langfristig stärken
Die EnDK setzt sich für einen raschen, substanziellen und diversifizierten Ausbau der erneuerbaren Energien ein. Eine sichere, klimafreundliche und bezahlbare Stromversorgung der Schweiz kann langfristig nur mit einer deutlich höheren inländischen Stromproduktion erreicht werden. Dabei kommt der Windenergie eine wichtige Rolle zu.