An ihrer gestrigen Plenarversammlung hat die EnDK ihre Unterstützung für das Stromabkommen bekräftigt. Sie betrachtet das Abkommen als wichtigen Schritt für die Versorgungssicherheit und die Netzstabilität in der Schweiz. Sie betont aber auch den Klärungsbedarf in Bezug auf die Wasserkraftkonzessionen und spricht sich für eine ausgewogene Umsetzung im nationalen Recht aus, insbesondere im Bereich der Grundversorgung.
Die Schweiz ist aufgrund ihrer geographischen Lage und der zahlreichen physikalischen Verbindungen eng in das europäische Stromsystem eingebunden und steht in einem stetigen Stromaustausch mit den Nachbarländern. Das Stromabkommen stellt sicher, dass die Schweiz gleichberechtigt an den Handelsplattformen für Strom und Regelenergie sowie an der Marktkopplung teilnehmen kann. Zudem sichert das Abkommen die Grenzkapazitäten völkerrechtlich ab, was insbesondere für die Versorgung im Winter zentral ist. «Die EnDK unterstützt das Stromabkommen, weil es einen entscheidenden Meilenstein für die Versorgungssicherheit der Schweiz und die effiziente Einbindung unseres Landes in den europäischen Strommarkt darstellt. Das Abkommen ist essenziell für einen reibungslosen grenzüberschreitenden Stromaustausch und die nachhaltige Netzstabilität zu geringeren Kosten», unterstreicht Laurent Favre, Neuenburger Staatsrat und Präsident der EnDK.
Die Wasserkraft, das Rückgrat der Schweizer Stromversorgung, ist für die Schweiz und die Kantone von zentraler Bedeutung: Die EnDK begrüsst folglich, dass das Abkommen die kantonale Hoheit über deren Nutzung wahrt, indem die einschlägigen Regelungen ausserhalb des Geltungsbereichs bleiben, und dass dieses den Erhalt des öffentlichen Eigentums an den Kraftwerken gewährleistet. Die EnDK betont die Bedeutung einer hohen Rechtssicherheit für die Wasserkraft. Sie lädt den Bundesrat dazu ein, die Mechanismen für die langfristige Wahrung der Schweizer Interessen verbindlicher darzulegen und sich gegen jegliche Ausweitung des Geltungsbereichs des Abkommens im Wasserkraftbereich einzusetzen.
Im Hinblick auf die Marktöffnung begrüsst die EnDK den Erhalt einer Grundversorgung im Sinn eines Service public, um eine verlässliche Versorgung für nicht wechselwillige Kleinkunden sicherzustellen. «Dabei gilt es, das Gleichgewicht zwischen dem Schutz der Kunden, der Verständlichkeit der Regulierung und der Planbarkeit für die Lieferanten zu gewährleisten», stellt Martin Neukom, Präsident der Zürcher Regierung und Vize-Präsident der EnDK, fest. «Die Energiedirektoren laden den Bundesrat ein, die entsprechenden Bestimmungen zu überprüfen».
Für die EnDK stellen auch der Erhalt und der Ausbau der Produktionskapazitäten für erneuerbare Energien eine zentrale Voraussetzung für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit und den Umbau des Energiesystems dar. Die EnDK begrüsst aus diesem Grund das gemeinsame Engagement der Schweiz und der EU für die erneuerbaren Energien. Die Anpassungen des schweizerischen Regulierungsahmens dürfen diese Dynamik nicht bremsen: Gegebenenfalls müssen neue, EU-kompatible Begleitmassnahmen ergriffen werden, um den Erhalt und Ausbau der erneuerbaren Energien, einschliesslich der Wasserkraft, aufrecht zu erhalten.