Stromabkommen

Die EnDK setzt sich für ein geregeltes Verhältnis mit der EU im Energiebereich ein. Durch das Stromabkommen kann sichergestellt werden, dass der grenzüberschreitende Handel effizient funktioniert und die Netzstabilität gestärkt werden kann. Das trägt zu einer sicheren Stromversorgung bei.

Die Schweiz ist eng eingebunden

Die Schweiz ist eng in das europäische Stromsystem eingebunden und steht in einem stetigen Stromaustausch mit ihren Nachbarländern. Vor allem im Winter kann sich die Schweiz nicht vollständig selbst mit Strom versorgen und ist auf Importe angewiesen.

© Manuel Stettler, Quelle: BKW AG

Erosion der Zusammenarbeit führt zu Risiken und Mehrkosten

Ohne rechtliche Absicherung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit erodiert die Teilnahme der Schweiz an den europäischen Handelsplattformen für die Energieversorgung und Dienstleistungen für die Netz- und Systemstabilität. Zudem droht die Schweiz bei der Netzplanung, der Berechnung der Grenzkapazitäten im Netz und bei der Zusammenarbeit für die Krisenprävention und -bewältigung mehr und mehr ausgeschlossen zu werden. Dies führt zu Versorgungsrisiken und Mehrkosten, die schlussendlich die Stromkunden in der Schweiz tragen.

Zusammenarbeit stärkt die Versorgungssicherheit

Im Interesse der Versorgungssicherheit in der Schweiz braucht es einen effizienten Stromaustausch und die gemeinsame Koordination der Netze mit der EU und den Nachbarstaaten. Durch eine geregelte Zusammenarbeit kann die Importfähigkeit der Schweiz im Energiebereich aufrechterhalten und der Netzbetrieb stabilisiert werden.

Investitionen im Inland bleiben unerlässlich

Eine Autarkie der Schweiz bei der Energie- und Stromversorgung ist weder sinnvoll noch möglich. Ein Stromabkommen macht Investitionen in den Ausbau der Stromproduktion in der Schweiz aber nicht obsolet. Eine sichere Energieversorgung setzt den Ausbau der Produktion ebenso voraus wie einen reibungslosen Stromaustausch. Die Einbettung in ein grösseres Stromsystem erleichtert den Systemumbau, da Schwankungen einfacher ausgeglichen werden können.

20.12.2024: Medienmitteilung der EnDK

02.02.2024: Stellungnahme der KdK zum Verhandlungsmandat

19.12.2023: Argumentarium und FAQ zum Stromabkommen