Kanton Schwyz: Fristverlängerung Vernehmlassung Revision kantonales Energiegesetz
02.04.2020 16:18
Angesichts der aktuellen epidemiologischen Lage hat das Baudepartement beschlossen, die Vernehmlassungsfrist um einen Monat zu verlängern. Sie endet neu am 10. Juli 2020.
Link zu den Vernehmlassungsdokumenten