Energiepolitik der Kantone
Übersicht: Zuständigkeits- und Einflussmatrix zur Energiepolitik
(Quelle: Energiepolitische Leitlinien der EnDK, Seite 5)
Im Gebäudebereich sind primär die Kantone zuständig:
Insbesondere für die Begrenzung des Energieverbrauchs in Gebäuden sind gemäss Bundesverfassung vor allem die Kantone zuständig (Art. 89 Abs. 4 BV). Diese sind somit für weit mehr zuständig als nur für den Vollzug. Vielmehr obliegt ihnen die materielle Rechtsetzung betreffend den Energieverbrauch in den Gebäuden.
Die Kantone nehmen ihre energiepolitische Verantwortung wahr und zwar mit hohem personellem und finanziellem Engagement, Augenmass sowie nachweislichem Erfolg.