Ja zum neuen Energiegesetz in Baselland. Ja zum Klimaartikel im Kanton Aargau
Das revidierte Energiegesetz im Kanton Baselland ist an der Urne mit 54,3% Ja-Stimmen angenommen worden. Damit ist das Netto-Null-Emissionsziel bis 2050 auch im kantonalen Energiegesetz verankert worden. Mit dem neuen Energiegesetz soll der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtverbrauch bis 2030 auf mindestens 70 Prozent gesteigert werden. Wie die Vorgaben umgesetzt werden sollen, wird in einem Dekret geregelt: es enthält zum Beispiel Regelungen zur Nutzung von erneuerbaren Energien, wenn eine Heizung kaputt geht und ersetzt werden muss, oder etwa eine Anforderung, beim Neubau einen Anteil des Stromverbrauchs selbst zu erzeugen.
Im Kanton Aargau ist ein Klimaparagraph mit 57%-Ja-Stimmen angenommen worden. Mit dem Klimaparagraph wird Klimaschutz und Klimaanpassung in der Kantonsverfassung verankert. Das bedeutet, dass der Kanton und seine Gemeinden verpflichtet sind, sich für die Begrenzung des Klimawandels einzusetzen. Konkrete Massnahmen sieht der neue Verfassungsartikel jedoch nicht vor.
Das zweimalige JA bestätigt die Kantone, beim Ausbau der erneuerbaren Energien und beim Klimaschutz vorwärts zu machen und das Netto-Null-Ziel bis 2050 zu erreichen. Die EnDK hat diese Ziele bereits in ihren energiepolitischen Leitlinien bekräftigt.