Kanton Genf: Hohe Zustimmung für Solaranlagen auf Gebäuden
Am 18. Mai 2025 stimmte die Genfer Bevölkerung mit 84,3 % dafür, die Pflicht zur Installation von Photovoltaik- oder Solarthermieanlagen auf bestimmten Gebäuden in das kantonale Energiegesetz aufzunehmen. Der Gesetzesentwurf setzt sich damit klar gegen eine Volksinitiative durch, die eine Verpflichtung zur Nutzung von Solarenergie für alle Gebäude, auch bestehende, vorsah, sofern die Flächen dafür geeignet sind.
Das neue Gesetz sieht vor, dass Neubauten, umfassend renovierte Gebäude oder zu renovierende Dächer insbesondere entsprechend dem Bedarf des jeweiligen Gebäudes mit thermischen oder photovoltaischen Solaranlagen ausgestattet werden müssen. Verbraucher, die einen Jahresverbrauch von 0,2 GWh überschreiten, müssen ihre bestehenden Gebäude bis 2030 mit Photovoltaikanlagen ausstatten. Die erzeugte Energie muss vorrangig vor Ort verbraucht werden. Die Kriterien für die Festlegung der geeigneten Flächen und Ausnahmen werden in einer Verordnung festgelegt.
Das Gesetz sieht auch vor, dass die Kosten für den Netzanschluss zwischen dem Produzenten und den Genfer Stadtwerken geteilt werden. Der Anschluss von Anlagen mit einer Leistung von mehr als 50 kW hat Vorrang. Was die finanzielle Unterstützung betrifft, so können Subventionen gewährt werden, die Kosten dürfen jedoch nur begrenzt auf die Mieten überwälzt werden. Darüber hinaus sieht das Gesetz vor, dass der Kanton unter bestimmten Voraussetzungen Darlehen für Privatpersonen für die Installation von Photovoltaikanlagen garantiert. Was die Verfahren betrifft, so unterliegen Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden oder in Schutzgebieten weiterhin einer Genehmigungspflicht und müssen den Denkmalschutzauflagen entsprechen. Alle anderen Anlagen sind lediglich zu melden.