Kanton GL: Neues Energiegesetz nimmt erste Hürde.
Im Kanton Glarus soll ein neues Energiegesetz verabschiedet werden. Nun hat die Gesetzesvorlage eine erste Hürde genommen. Konkret hat der Glarner Landrat am 22. Januar die Gesetzesvorlage in erster Lesung beraten und dabei verschiedene Änderungen des Energiegesetzes fast einstimmig gutgeheissen, wie diverse Medien berichten. Beim Parlament auf positive Resonanz gestossen ist demnach unter anderem die Vorgabe, dass Neubauten künftig einen Teil ihres Strombedarfs selber decken sollen. Wer das nicht will, soll eine Abgabe bezahlen oder eine Ersatzinvestition, etwa in eine gemeinschaftliche Photovoltaikanlage, leisten müssen. Ebenfalls beim Landrat Gehör fand die Vorschrift, wonach beim Ersatz des Wärmeerzeugers mindestens zehn Prozent der Energie erneuerbar zu produzieren oder sonst einzusparen sind. Um diese Regelung zu erfüllen können Hauseigentümer einen rechnerischen Nachweis erbringen oder gestützt auf die Mustervorschriften der Kantone (MuKEn) eine von elf sogenannten Standardlösungen umsetzen. Zusätzlich soll dazu soll der Bezug von 20 Prozent Biogas oder Bioöl über 20 Jahre ebenfalls dazu berechtigen, beim Heizungsersatz wiederum auf eine fossile Lösung zu setzen.
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