Wichtiger Schritt hin zu einem klimaneutralen Gebäudepark – die Energiedirektoren machen vorwärts.
Wichtiger Schritt hin zu einem klimaneutralen Gebäudepark – die EnDK verabschiedet Entwürfe zu überarbeiteten Mustervorschriften.
Die EnDK verfolgt das Ziel, den Schweizer Gebäudepark bis spätestens 2050 klimaneutral zu machen. An ihrer Plenarversammlung vom 25. August in Vitznau (LU) hat sie für den Weg dahin einen zentralen Pflock eingeschlagen: Neue Mustervorschriften wurden im Entwurf verabschiedet und zur Expertenstellungnahme freigegeben. Fossile Heizungen sollen spätestens ab 2030 nur noch im absoluten Ausnahmefall verbaut werden können. Spätestens ab 2050 sollen verbleibende fossile Heizungen zudem ausschliesslich mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden. Verschärft werden sollen auch die Vorgaben zur Eigenstromerzeugung, die in den meisten Fällen mit dem Bau einer Photovoltaik-Anlage erfüllt werden. Bei den Neubauten werden die heutigen Vorgaben verschärft. Neu soll zudem auch bei Dachsanierungen die Eigenstromerzeugung zur Pflicht werden, sofern dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist.