Entlastungspaket 27

Die EnDK setzt sich für die Fortführung einer zielgerichteten und wirksamen Förderung im Gebäudebereich ein. Die Streichung des Gebäudeprogramms zugunsten des Impulsprogramms – wie vom Bundesrat in der Vernehmlassungsvorlage vorgeschlagen – lehnt sie entschieden ab.

Finanzielle Entlastung durch Sparmassnahmen auch im Gebäudebereich

Mit dem Entlastungspaket 27 möchte der Bundesrat in den kommenden Jahren Einnahmen und Ausgaben des Bundes ins Gleichgewicht zu bringen. Er strebt ein Entlastungsvolumen von knapp 2,5 Milliarden Franken im Jahr 2027 und knapp 3 Milliarden im Jahr 2028 an. Zur Entlastung des Bundeshaushals hat der Bundesrat auch Massnahmen im Gebäudebereich angekündigt.

Streichung des Gebäudeprogramms zugunsten der Förderprogramme des Klima- und Innovationsgesetzes

Konkret möchte der Bundesrat die Kofinanzierung des Gebäudeprogramms einstellen, welche er seit dem Jahr 2010 mit dem zweckgebundenen Anteil von 33 % der CO2-Abgabe leistet. Diese Finanzmittel will er stattdessen für das Impulsprogramm sowie das Innovationsprogramm gemäss dem Klima- und Innovationsgesetz (KlG) einsetzen und dadurch im Bundeshaushalt 400 Mio. CHF einsparen. Begründet wird der Ausstieg aus dem Gebäudeprogramm damit, dass es seinen Dienst geleistet habe sowie hohe Mitnahmeeffekte generiere und weil die Kantone beim Heizungsersatz erneuerbare Wärmeerzeuger vorschreiben.

Nachweisbare Fortschritte auch dank dem Gebäudeprogramm

Das Gebäudeprogramm ist ein wesentlicher Bestandteil der bisher erfolgreichen Energie- und Klimapolitik im Sektor Gebäude. Die nachweisbaren Erfolge, wie die Erhöhung der Sanierungsrate, die Reduktion der CO2-Emissionen, die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Systeme beim Heizungsersatz sowie die Senkung des Raumwärmebedarfs trotz Bevölkerungswachstum und Zunahme der beheizten Wohnflächen wurden nicht ausschliesslich, aber sicher mit Hilfe des Gebäudeprogramms erzielt. Würde das Gebäudeprogramm eingestellt, wären mittelfristig tiefere Sanierungsraten, Verzögerungen beim Heizungsersatz und wieder eine Zunahme fossiler Ersatzsysteme zur erwarten.

Wahrung der verfassungsmässigen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen

Darüber hinaus widerspricht der Vorschlag des Bundesrates der verfassungsmässigen Kompetenzverteilung im Gebäudesektor. In der Tat hält die Bundesverfassung fest, dass für Massnahmen, die den Verbrauch von Energie in Gebäuden betreffen, vor allem die Kantone zuständig sind. Mit dem Entlastungspaket schlägt der Bundesrat vor, ein gemeinsames Förderprogramm Bund-Kantone – das Gebäudeprogramm – durch ein reines Bundesprogramm – das Impulsprogramm – zu ersetzen.

Neuausrichtung der Förderung im Gebäudesektor

Aus diesem Grund lehnt die EnDK die Streichung des Gebäudeprogramm gemäss Vernehmlassungsvorlage entschieden ab. Falls Bundesrat und Bundesparlament auf Einsparungen in diesem Bereich beharren, verlangt die EnDK eine gesamtheitliche Neuausrichtung der Gebäudeförderung: Die bestehenden Fördermassnahmen des Gebäude- und des Impulsprogramms müssen in einem solchen Fall bezüglich Weiterführung überprüft, priorisiert und bei Bedarf angepasst werden. Die zur Umsetzung festgelegten Massnahmen müssen in einem neuen gemeinsamen Förderprogramm zusammengefasst werden. Die Förderung ist primär auf Massnahmen auszurichten, welche nicht wirtschaftlich sind. Damit können die Mitnahmeeffekte reduziert werden. Nach Auffassung der EnDK kann die Zusammenführung und Konsolidierung des Gebäude- und des Impulsprogramms einerseits zur Entlastung des Bundeshaushalts beitragen und andererseits eine zielgerichtete und wirksame Förderung im Gebäudebereich sicherstellen.