Entlastungspaket 27
Die EnDK hat sich für die Fortführung einer zielgerichteten und wirksamen Förderung im Gebäudebereich eingesetzt. Dieses Engagement hat Früchte getragen: Das eidgenössische Parlament hat den von der EnDK ausgearbeiteten Kompromisslösung angenommen.
Fortführung einer wirksamen und kohärenten Gebäudepolitik
Kürzung des Entlastungsprogramms
Das Bundesparlament hat in der Frühlingssession 2026 die Beratung des Entlastungspakets 27 abgeschlossen. Beide Kammern haben den Umfang der ursprünglich vom Bundesrat vorgesehenen Einsparungen abgeschwächt und deren Gesamtvolumen für den Zeitraum 2027–2029 auf rund 5,2 Milliarden Franken gesenkt. Diese Kürzungen betreffen praktisch alle Bereiche der Bundesverwaltung.
EnDK-Vorschlag im Gebäudebereich vom Parlament angenommen
Vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage hat sich die EnDK klar gegen die in der Botschaft des Bundesrats vorgeschlagene Streichung des Gebäudeprogramms ausgesprochen. Sie setzte sich während der parlamentarischen Beratungen für die Beibehaltung einer gezielten und wirksamen Förderung im Gebäudebereich zugunsten der Energiewende ein. So erarbeitete sie eine konstruktive und pragmatische Kompromisslösung, welche das Parlament überzeugen konnte, den Vorschlag der EnDK mit einer gezielten Ergänzung zugunsten der Geothermie und der erneuerbaren Gase anzunehmen. Die EnDK begrüsst diesen parlamentarischen Entscheid, der die Fortführung einer kohärenten und wirksamen Gebäudepolitik sicherstellt und gleichzeitig zu jährlichen Einsparungen von 200 Millionen Franken für den Bund beiträgt.
Konkret hat das Bundesparlament beschlossen, die CO₂-Abgabe unverändert bei 120 Franken pro Tonne CO₂ zu belassen, die Teilzweckbindung der Einnahmen jedoch auf 45 % zu erhöhen. Für das neue gemeinsame Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen stehen maximal 410 Millionen Franken zur Verfügung, bis zu 30 Millionen Franken für Projekte zur direkten Nutzung von Geothermie zur Wärmeerzeugung und bis zu 10 Millionen Franken für Anlagen zur Bereitstellung von erneuerbarem Gas und deren Erweiterungen. Das Innovationsprogramm wird wie bisher aus dem Bundeshaushalt mit maximal 200 Millionen Franken finanziert.
.
Nachweisbare Fortschritte dank dem Grundsatz „fördern, fordern, lenken“
Dank der CO₂-Abgabe, den kantonalen Energievorschriften (MuKEn) und dem Gebäudeprogramm setzt die Gebäudepolitik auf eine ausgewogene und sich ergänzende Instrumentenarchitektur, die nach dem Prinzip „fördern, fordern, lenken» funktioniert. Diese Kombination hat sich bewährt: Die Sanierungsraten steigen, der Wärmebedarf sinkt, erneuerbare Heizsysteme gewinnen an Bedeutung und die CO₂-Emissionen des Gebäudebereichs sind seit 1990 um rund 46 % gesunken. Der Entscheid des Bundesparlaments in der Frühjahrssession 2026 bekräftigt diesen Ansatz und stärkt die Glaubwürdigkeit der Energie- und Klimapolitik im Gebäudebereich.
Wahrung der kantonalen Zuständigkeiten bei der Ausgestaltung des neuen Gebäudeprogramms
Als nächstes soll das neue gemeinsame Förderprogramm im Gebäudebereich rasch und sorgfältig ausgestaltet werden. Bund und Kantone sollen die Fördermassnahmen gemeinsam ausarbeiten und dabei die verfassungsmässigen Zuständigkeiten der Kantone respektieren sowie eine effiziente Umsetzung gewährleisten. Die Kantone müssen die Fördermassnahmen an die topografischen, klimatischen und strukturellen Gegebenheiten jedes Kantons anpassen können, um so eine gezielte, effiziente und nachhaltige Förderung im Gebäudebereich sicherzustellen.